Migrationsrecht

Konsequent im Argument, respektvoll im Dialog.

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Außergerichtliche Einigungen

Geplante Strategie

Effiziente Kommunikation

Zielgerichtete Ergebnisse

den übernächsten Zug durchdacht.

Als kompetenter Berater legt Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener besonderen Wert auf eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit mit seinen Mandanten. Sie erhalten von Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener individuelle Lösungen, entwickelt durch vorausschauendes Denken und zielgerichtetes, durchsetzungsstarkes Handeln.

Friedrich Albrecht Lösener

Rechtsanwalt

Einbürgerung

Sie möchten dauerhaft in Deutschland leben und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten? Wenn ja, dann können wir Ihnen dabei helfen.

Auch wenn die Antragsstellung und der Umgang mit den Behörden schwer ist, ist dieser Prozess mit unserer Unterstützung einfacher, denn wir übernehmen die gesamte Kommunikation und die Antragsstellung mit dem Ausländeramt und helfen Ihnen dadurch schneller die Einbürgerung durchzusetzen.

Niederlassung

Sie möchten dauerhaft in Deutschland leben und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten? Wenn ja, dann können wir Ihnen dabei helfen.

Bei der Niederlassungserlaubnis, besser bekannt als „unbefristeter Aufenthalt“, können Sie eine unbegrenzte Zeit in Deutschland leben und arbeiten.

Niederlassung

Sie möchten dauerhaft in Deutschland leben und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten? Wenn ja, dann können wir Ihnen dabei helfen.

Bei der Niederlassungserlaubnis, besser bekannt als „unbefristeter Aufenthalt“, können Sie eine unbegrenzte Zeit in Deutschland leben und arbeiten.

Untätigkeitsklage

Die Behörden müssen per Gesetz innerhalb von 6 Monaten über eine Einbürgerung entscheiden. Tun Sie dies nicht, werden wir für Sie tätig und legen eine Untätigkeitsklage ein, damit die Behörden gezwungen werden Ihren Antrag zu bearbeiten.

Einspruch bei Ablehnung

Wenn Sie einen Einbürgerungsantrag gestellt haben und dieser von der Behörde abgelehnt wurde, dann sollten Sie die Ablehnung unbedingt prüfen lassen. Wichtig ist, dass die Gründe der Ablehnung geprüft werden und gegebenenfalls ein Widerspruch eingelegt wird. Wir prüfen dann anwaltlich, ob gegen den Widerspruch vorgegangen werden kann und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.

Einspruch bei Ablehnung

Wenn Sie einen Einbürgerungsantrag gestellt haben und dieser von der Behörde abgelehnt wurde, dann sollten Sie die Ablehnung unbedingt prüfen lassen. Wichtig ist, dass die Gründe der Ablehnung geprüft werden und gegebenenfalls ein Widerspruch eingelegt wird. Wir prüfen dann anwaltlich, ob gegen den Widerspruch vorgegangen werden kann und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.

Bundesweite Vertretung

Wir vertreten Sie im gesamten Bundesgebiet und vertreten Sie auch vor Gericht.

Internationale Fallkonstellation

Auch bei internationalen Angelegenheiten können wir Sie beraten und wenn nötig, mit ausländischen Partneranwälten vertreten.

Vom Anfang bis zum Ende

Von der Klageeinreichung bis zur Vollstreckung, wir gehen den Weg gemeinsam mit Ihnen.

Treten Sie gerne mit uns in Kontakt

Wir sind erreichbar.

+49 (0) 69 870 085 170

Telefon

kanzlei@kanzlei-loesener.de

E-Mail

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